Wichtige Information für alle Geflügelhalter in Teistungen | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Wichtige Information für alle Geflügelhalter in Teistungen

🐔 Wichtige Information für alle Geflügelhalter in Teistungen

Im Landkreis Eichsfeld wurde die Geflügelpest (Vogelgrippe, H5N1) festgestellt. Zum Schutz der Tiere hat das Veterinäramt eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort für den gesamten Landkreis gilt – also auch für Teistungen.

🧾 Das müssen Geflügelhalter jetzt beachten:

  1. Stallpflicht: Alles Geflügel muss in geschlossenen Ställen oder unter Abdeckungen (z. B. mit Netzen gegen Wildvögel) gehalten werden. So soll eine Ansteckung durch Wildvögel verhindert werden.

  2. Meldepflicht: Wer Geflügel hält und dies bisher nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, muss das sofort nachholen.

  3. Handel: Der Verkauf von Geflügel über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist verboten, sofern keine aktuelle tierärztliche Untersuchung mit negativem Ergebnis vorliegt.

⚠️ Warum das wichtig ist:

Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierkrankheit, die sich schnell verbreiten kann. Ziel der Maßnahmen ist es, die heimischen Bestände zu schützen und eine Ausbreitung zu verhindern.

ℹ️ Weitere Informationen:

  • Die vollständige Verfügung gibt es auf der Website des Landkreises Eichsfeld: 👉 www.kreis-eic.de/aktuelles/amtsblatt

  • Bei Fragen hilft das Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld, Tel. 03606 650-1050 bis -1053.

📅 Gültigkeit:

Die Maßnahmen gelten ab sofort und bis auf Weiteres.