Festlegung von Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Geflügelpest | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Festlegung von Schutzmaßregeln zur Bekämpfung der Geflügelpest

Aufgrund des am 14.01.2026 in Rollshausen festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest werden Schutzmaßregeln gemäß den geltenden tierseuchenrechtlichen Bestimmungen festgelegt. Von den Maßnahmen ist ausschließlich der Ort Böseckendorf betroffen.

Die entsprechenden Anordnungen sind zwingend einzuhalten.


Der vollständige Text ist im Amtsblatt des Landkreises Eichsfeld Nr. 02/2026 vom 19.01.2026 nachzulesen und über den unten stehenden Link einsehbar.