Sehr geehrte Damen und Herren,
der Landkreis hat in seinem Amtsblatt Nr. 54-2025 vom 09.12.2025 die Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel bekanntgegeben. Die Maßnahme tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Den Ausschnitt aus dem Amtsblatt füge ich Euch im Anhang bei.
Bitte veröffentlicht die Bekanntgabe unter Verweis auf den nachfolgenden Link
Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel - www.kreis-eic.de
mit freundlichen Grüßen
Christoph Krukenberg